Investor Relations

Fragen und Antworten

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Was geschieht nun nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Das zuständige Amtsgericht Dessau-Roßlau hat über das Photovoltaikunternehmen Q-Cells SE ankündigungsgemäß ein Insolvenzverfahren eröffnet. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die so genannte „Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis“ – also die Leitung des Unternehmens in Vertretung der Gläubiger – auf den Insolvenzverwalter über. Der Vorstand bleibt im Amt und steht dem Insolvenzverwalter weiter zur Seite.

Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Schorisch, Partner der Kanzlei hww wienberg wilhelm, bestellt, der bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt war. Schorisch wird den Geschäftsbetrieb des Unternehmens vorerst fortführen.

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Habe ich als Inhaber von Q-Cells-Wandelanleihen Anspruch auf Zahlungen aus der Insolvenzmasse?

Inhaber von Q-Cells-Wandelanleihen sind – so lange das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde – Insolvenzgläubiger der Q-Cells SE gemäß § 38 InsO. Wenn ungesicherten Insolvenzgläubigern eine Quote gezahlt werden kann, erhalten Sie diese spätestens bei Abschluss des Insolvenzverfahrens auf ihre festgestellten Forderungen. Wie hoch die Quote sein wird, lässt sich erst nach weitgehender Verwertung der Insolvenzmasse und Prüfung der angemeldeten Forderungen sagen.

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Wann, wo und in welcher Form muss ich meine Forderung anmelden?

Um die Identität bzw. Anschriften der Wandelanleihegläubiger für die Aufforderung zur Forderungsanmeldung zu ermitteln, wurde eine entsprechende Anfrage über die Clearingstellen an die Depotbanken übermittelt. Die Depotbanken sind dazu angehalten, die Einzelgläubiger zeitnah zu informieren. Sollten Gläubiger keine Information zu ihrer Registrierung erhalten haben, sind diese angehalten, sich an ihre Depotbank oder an die Investor Relations-Abteilung von Q-Cells

E-Mail: investor@q-cells.com,
Tel. +49 (0)3494 6699 10101

zu wenden. Dort erhalten sie alle für die Registrierung nötigen Informationen. Anschließend werden ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Anmeldung Ihrer Forderungen automatisch zugesandt.

Alle identifizierten möglichen Gläubiger werden durch den Insolvenzverwalter auf dem Postweg aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Dies müssen sie schriftlich und gemäß der Maßgabe des Gesetzes in deutscher Sprache unter folgender Adresse tun:

RA Henning Schorisch
als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Q-Cells SE
Leipziger Straße 70
06108 Halle/Saale.

Weisen Sie dabei unbedingt Ihre Forderung durch einen stichtagsbezogenen Depotauszug (Stichtag: 1. Juli 2012 nach. Einen solchen Depotauszug erhalten Sie von Ihrem depotführenden Kreditinstitut. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem o.g. Anschreiben des Insolvenzverwalters.

Anmeldeschluss für Ihre Forderungen ist der 24. Juli 2012.

Melden Sie Ihre Forderung nicht bis 24. Juli 2012 an, so ist eine nachträgliche Forderungsanmeldung möglich. Das kann zur Folge haben, dass zur Prüfung dieser Forderung durch das Gericht entweder das schriftliche Verfahren angeordnet oder ein zusätzlicher Prüfungstermin bei Gericht bestimmt wird. Der Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass die Prüfung in einem gesonderten Prüfungstermin ausschließlich auf Kosten des verspätet anmeldenden Gläubigers erfolgen kann.

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Wer vertritt meine Interessen als Gläubiger?

Als Gläubiger vertreten Sie Ihre Interessen selbst, da

- entweder beschlossen wurde, keinen gemeinsamen Vertreter zu bestellen (2015) oder

- an der Rechtswirksamkeit der zuvorigen Bestellung der Herren Mack und Schorling (2012) gemäß der Rechtsprechung des OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.03.2012 (5 AktG 3/11 / Pfleiderer AG), Zweifel angezeigt waren und die beiden Herren ihre Ämter niedergelegt haben oder

- auf der Grundlage der Rechtsprechung des OLG Frankfurt keine Gläubigerversammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters stattgefunden hat (2014).

Die nächste Gläubigerversammlung (Anlass u.a.: Prüfung der angemeldeten Forderungen) findet statt am 15. August 2012, 10.00 Uhr. Ort: Golf-Park Dessau, Junkersstraße 52, 06847 Dessau-Roßlau, Hugo-Junkers-Saal, Einlass ab 9.00 Uhr.

 

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Habe ich als Aktionär Anspruch auf Zahlungen aus der Insolvenzmasse?

Die Insolvenzordnung sieht im Falle einer „Regelinsolvenz“ (Verkauf des Unternehmens an einen Investor) Quotenzahlungen an unterschiedliche Gläubigerrangklassen vor. Aktionäre erhalten als Gesellschafter nur dann Zahlungen aus der Insolvenzmasse, wenn zuvor sämtliche Gläubigerrangklassen zu 100 Prozent befriedigt worden sind. Bereits jetzt kann man allerdings unter Berücksichtigung der prognostizierten freien Insolvenzmasse und der zu erwartenden Insolvenzforderungen eine solche 100-prozentige Befriedigung der vorrangigen Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO nahezu ausschließen. Nach menschlichem Ermessen wird daher weder auf nachrangige Insolvenzgläubiger gemäß § 39 InsO noch Aktionäre eine Ausschüttung entfallen.

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An welcher Börse ist die Aktie der Q-cells SE notiert?

Die Aktie der Q-Cells SE ist im amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im so genannten Prime Standard gelistet.

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Was ist der Prime Standard?

Der Prime Standard ist das Zulassungssegment für Unternehmen, die sich international positionieren wollen. Im Prime Standard müssen Emittenten über das Maß des General Standard hinausgehende internationale Transparenzanforderungen erfüllen.Im Einzelnen sind das:

  • Quartalsweise Berichterstattung in deutscher und englischer Sprache
  • Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS oder US-GAAP)
  • Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders
  • Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr
  • Ad-hoc-Mitteilungen auch in englischer Sprache

 Die Zulassung zum Prime Standard ist eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Auswahlindices DAX, MDAX, TecDAX und SDAX.

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Wie lautet die Wertpapiersnummer/ISIN?

Die ISIN lautet DE0005558662, die WKN ist 555866, das Börsenkürzel QCE.

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Wann ist die Q-Cells SE (vormals Q-Cells AG) an die Börse gegangen?

Die erste Notierung fand am 5. Oktober 2005 statt.

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Wie hoch war der Emissionspreis der Aktie?

Der Platzierungspreis wurde im Rahmen des Bookbuilding-Verfahrens auf 38 Euro (nach Split 19 Euro) festgelegt.

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Wie hoch ist das Grundkapital des Unternehmens?

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 176.343.630 Euro und ist eingeteilt in 176.343.630 Stückaktien ohne Nennbetrag, und zwar in (a) 176.342.630 Stammaktien und (b) 1.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.

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Wie ist die aktuelle Aktionärsstruktur der Q-Cells SE?

Die Verteilung der Aktien finden Sie hier

Wandelanleihe 2015

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Was ist der Gesamtnennbetrag?

Die Wandelschuldverschreibungen haben einen Gesamtnennbetrag von € 128,7 Mio. und sind in 29.394.293 untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je 4,38 € (der "Nennbetrag") eingeteilt.
Je nach aktuellem Marktwert kann der Kaufpreis für eine einzelne Schuldverschreibung deutlich von dem Nennbetrag abweichen.

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Was ist der Wandlungspreis?

Der Wandlungspreis ist der Preis, zu dem die Schuldverschreibung vom Inhaber in Aktien gewandelt werden kann. Der Wandlungspreis beträgt derzeit 4,38 € je Aktie; auf Basis des anfänglichen Wandlungspreises kann jede Schuldverschreibung in eine Aktie gewandelt werden. Unter bestimmten Umständen muss der Wandlungspreis angepasst werden.

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Wo wird die Anleihe gehandelt?

Die Wandelschuldverschreibung wurde in den Freiverkehr (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. In Deutschland wird sie an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Stuttgarter Regionalbörse gehandelt.

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Wann werden die Zinsen ausgezahlt?

Die Wandelschuldverschreibung hat einen Coupon von 6,75 % p.a.. Die Zinsen werden halbjährlich am 21. April und am 21. Oktober ausgezahlt.


Wandelanleihe 2014

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Warum finde ich auf der Website keinen Prospekt für die Wandelanleihe 2009/2014?

Die Wandelanleihe 2014 wurde im Gegensatz zur Wandelanleihe 2012 zum Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse angemeldet. Hierfür ist die Erstellung eines Prospektes nicht erforderlich, so dass darauf verzichtet werden konnte. Alle wichtigen Informationen zur Wandelanleihe finden Sie aber unter dem Punkt „Wandlungsbedingungen“.

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Warum gibt es die Wandelanleihe nur in so großen Stücken und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre? Wollen Sie nicht, dass Privataktionäre in den Genuss der Wandelanleihe kommen?

Die Begebung der Wandelanleihe musste aufgrund des Marktumfelds zum Ausgabezeitpunkt möglichst schnell am Markt platziert werden. Eine Platzierung bei den Aktionären mit einer entsprechenden Zeichnungsfrist hätte den Erfolg der Wandelanleihe unter Umständen gefährdet. Q-Cells hat sich deshalb für die schnellere Variante unter Ausschluss des Bezugsrechts entschlossen.

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Was ist der Wandlungspreis?

Der Wandlungspreis ist der Preis, zu dem die Anleihe vom Inhaber in Aktien gewandelt werden kann. Der Wandlungspreis beträgt derzeit 19,45 EUR je Aktie (ursprünglich: 22,94 EUR je Aktie). Unter bestimmten Voraussetzungen ("change of control") muss der Wandlungspreis angepasst werden.

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Wo wird die Wandelanleihe gehandelt?

Die Wandelanleihe wird im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

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Wann werden die Zinsen ausgezahlt?

Die Wandelanleihe hat einen Coupon von 5,75%. Diese Zinsen werden jeweils halbjährlich am 26. Mai und am 26. November ausgezahlt. Beginn ist der 26. November 2009.

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Was hat es mit dem Kündigungsrecht von Q-Cells auf sich?

Q-Cells hat das Recht die Wandelanleihe zu kündigen. Dies hätte zur Folge, dass der Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen vorzeitig zurückzuzahlen wäre.

Voraussetzung für eine solche Kündigung ist, dass innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Handelstagen an mindestens 20 Handelstagen der Kurswert der Aktie mindestens 250% des zu diesem Zeitpunkt geltenden Wandlungspreises beträgt.

Bei dem aktuell gültigen Wandlungspreis von 19,45 EUR müsste der Kurs somit in einem Zeitraum von 30 aufeinander folgenden Handelstagen mindestens an 20 Tagen bei 48,63 EUR notieren.


Wandelanleihe 2012

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Was ist der Nennbetrag?

Die Wandelanleihe hat einen Gesamtnennbetrag von 492,5 Mio. EUR, und ist in untereinander gleichberechtigte Stücke von je € 100.000 (der "Nennbetrag") eingeteilt.

Das heißt, dass ausschließlich Stücke mit einem Nennbetrag von 100.000,- EUR gehandelt werden können. Je nach aktuellem Marktwert kann der Kaufpreis für eine einzelne Wandelanleihe jedoch deutlich von dem Nennbetrag abweichen.

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Was ist der Wandlungspreis?

Der Wandlungspreis ist der Preis, zu dem die Anleihe vom Inhaber in Aktien gewandelt werden kann. Der Wandlungspreis beträgt derzeit 56,62 EUR je Aktie (ursprünglich: 66,79 EUR je Aktie). Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Kapitalerhöhung der Q-Cells) muss der Wandlungspreis angepasst werden.

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Wo wird die Wandelanleihe gehandelt?

Die Wandelanleihe wurde an der Börse Luxemburg zugelassen. In Deutschland wird sie an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Stuttgarter Börse gehandelt. Außerdem können Sie die Anleihe an der schweizer Börse (Swiss Exchange) erwerben.

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Wann werden die Zinsen ausgezahlt?

Die Wandelanleihe hat einen Coupon von 1,375%. Diese Zinsen werden jährlich am 28. Februar ausgezahlt.

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Was hat es mit dem Kündigungsrecht von Q-Cells auf sich?

Q-Cells hat das Recht die Wandelanleihe zu kündigen. Dies hätte zur Folge, dass der Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen vorzeitig zurück zu zahlen wären.

Voraussetzung für eine solche Kündigung ist, dass innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Handelstagen an mindestens 20 Handelstagen der Kurswert der Aktie mindestens 130% des zu diesem Zeitpunkt geltenden Wandlungspreises beträgt.

Bei dem aktuell gültigen Wandlungspreis von 56,62 EUR müsste der Kurs der Aktie  in einem Zeitraum von 30 aufeinander folgenden Handelstagen mindestens an 20 Tagen bei 73,61 EUR oder höher notieren.

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