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Bericht zum 30. September 2011 (Quartalsbericht)Bericht zum 30. September 2011 (Quartalsbericht)


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Bericht zum 30. Juni 2011 (Quartalsbericht)Bericht zum 30. Juni 2011 (Quartalsbericht)


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Bericht zum 31. März 2011 (Quartalsbericht)Bericht zum 31. März 2011 (Quartalsbericht)


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Bericht zum 30. September 2010 (Quartalsbericht)Bericht zum 30. September 2010 (Quartalsbericht)


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Bericht zum 30. September 2009 (Quartalsbericht)Bericht zum 30. September 2009 (Quartalsbericht)


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Bericht zum 30. September 2008 (Quartalsbericht)Bericht zum 30. September 2008 (Quartalsbericht)


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Geschäftsbericht 2006Geschäftsbericht 2006


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Bericht zum 3. Quartal 2006Bericht zum 3. Quartal 2006


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Bericht zum 2. Quartal 2006Bericht zum 2. Quartal 2006


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Bericht zum 1. Quartal 2006Bericht zum 1. Quartal 2006


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Geschäftsbericht 2005Geschäftsbericht 2005


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Bericht zum 3. Quartal 2005Bericht zum 3. Quartal 2005


Bericht zum 2. Quartal 2005Bericht zum 2. Quartal 2005


Geschäftsbericht 2004Geschäftsbericht 2004

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An welcher Börse ist die Aktie der Q-cells SE notiert?

Die Aktie der Q-Cells SE ist im amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im so genannten Prime Standard gelistet.

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Was ist der Prime Standard?

Der Prime Standard ist das Zulassungssegment für Unternehmen, die sich international positionieren wollen. Im Prime Standard müssen Emittenten über das Maß des General Standard hinausgehende internationale Transparenzanforderungen erfüllen.Im Einzelnen sind das:

  • Quartalsweise Berichterstattung in deutscher und englischer Sprache
  • Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS oder US-GAAP)
  • Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders
  • Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr
  • Ad-hoc-Mitteilungen auch in englischer Sprache

 Die Zulassung zum Prime Standard ist eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Auswahlindices DAX, MDAX, TecDAX und SDAX.

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Wie lautet die Wertpapiersnummer/ISIN?

Die ISIN lautet DE0005558662, die WKN ist 555866, das Börsenkürzel QCE.

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Wann ist die Q-Cells SE (vormals Q-Cells AG) an die Börse gegangen?

Die erste Notierung fand am 5. Oktober 2005 statt.

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Wie hoch war der Emissionspreis der Aktie?

Der Platzierungspreis wurde im Rahmen des Bookbuilding-Verfahrens auf 38 Euro (nach Split 19 Euro) festgelegt.

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Wie hoch ist das Grundkapital des Unternehmens?

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 176.343.630 Euro und ist eingeteilt in 176.343.630 Stückaktien ohne Nennbetrag, und zwar in (a) 176.342.630 Stammaktien und (b) 1.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.

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Wie ist die aktuelle Aktionärsstruktur der Q-Cells SE?

Die Verteilung der Aktien finden Sie hier

Wandelanleihe 2015

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Was ist der Gesamtnennbetrag?

Die Wandelschuldverschreibungen haben einen Gesamtnennbetrag von € 128,7 Mio. und sind in 29.394.293 untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je 4,38 € (der "Nennbetrag") eingeteilt.
Je nach aktuellem Marktwert kann der Kaufpreis für eine einzelne Schuldverschreibung deutlich von dem Nennbetrag abweichen.

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Was ist der Wandlungspreis?

Der Wandlungspreis ist der Preis, zu dem die Schuldverschreibung vom Inhaber in Aktien gewandelt werden kann. Der Wandlungspreis beträgt derzeit 4,38 € je Aktie; auf Basis des anfänglichen Wandlungspreises kann jede Schuldverschreibung in eine Aktie gewandelt werden. Unter bestimmten Umständen muss der Wandlungspreis angepasst werden.

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Wo wird die Anleihe gehandelt?

Die Wandelschuldverschreibung wurde in den Freiverkehr (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. In Deutschland wird sie an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Stuttgarter Regionalbörse gehandelt.

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Wann werden die Zinsen ausgezahlt?

Die Wandelschuldverschreibung hat einen Coupon von 6,75 % p.a.. Die Zinsen werden halbjährlich am 21. April und am 21. Oktober ausgezahlt.


Wandelanleihe 2014

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Warum finde ich auf der Website keinen Prospekt für die Wandelanleihe 2009/2014?

Die Wandelanleihe 2014 wurde im Gegensatz zur Wandelanleihe 2012 zum Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse angemeldet. Hierfür ist die Erstellung eines Prospektes nicht erforderlich, so dass darauf verzichtet werden konnte. Alle wichtigen Informationen zur Wandelanleihe finden Sie aber unter dem Punkt „Wandlungsbedingungen“.

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Warum gibt es die Wandelanleihe nur in so großen Stücken und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre? Wollen Sie nicht, dass Privataktionäre in den Genuss der Wandelanleihe kommen?

Die Begebung der Wandelanleihe musste aufgrund des Marktumfelds zum Ausgabezeitpunkt möglichst schnell am Markt platziert werden. Eine Platzierung bei den Aktionären mit einer entsprechenden Zeichnungsfrist hätte den Erfolg der Wandelanleihe unter Umständen gefährdet. Q-Cells hat sich deshalb für die schnellere Variante unter Ausschluss des Bezugsrechts entschlossen.

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Was ist der Wandlungspreis?

Der Wandlungspreis ist der Preis, zu dem die Anleihe vom Inhaber in Aktien gewandelt werden kann. Der Wandlungspreis beträgt derzeit 19,45 EUR je Aktie (ursprünglich: 22,94 EUR je Aktie). Unter bestimmten Voraussetzungen ("change of control") muss der Wandlungspreis angepasst werden.

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Wo wird die Wandelanleihe gehandelt?

Die Wandelanleihe wird im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

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Wann werden die Zinsen ausgezahlt?

Die Wandelanleihe hat einen Coupon von 5,75%. Diese Zinsen werden jeweils halbjährlich am 26. Mai und am 26. November ausgezahlt. Beginn ist der 26. November 2009.

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Was hat es mit dem Kündigungsrecht von Q-Cells auf sich?

Q-Cells hat das Recht die Wandelanleihe zu kündigen. Dies hätte zur Folge, dass der Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen vorzeitig zurückzuzahlen wäre.

Voraussetzung für eine solche Kündigung ist, dass innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Handelstagen an mindestens 20 Handelstagen der Kurswert der Aktie mindestens 250% des zu diesem Zeitpunkt geltenden Wandlungspreises beträgt.

Bei dem aktuell gültigen Wandlungspreis von 19,45 EUR müsste der Kurs somit in einem Zeitraum von 30 aufeinander folgenden Handelstagen mindestens an 20 Tagen bei 48,63 EUR notieren.


Wandelanleihe 2012

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Was ist der Nennbetrag?

Die Wandelanleihe hat einen Gesamtnennbetrag von 492,5 Mio. EUR, und ist in untereinander gleichberechtigte Stücke von je € 100.000 (der "Nennbetrag") eingeteilt.

Das heißt, dass ausschließlich Stücke mit einem Nennbetrag von 100.000,- EUR gehandelt werden können. Je nach aktuellem Marktwert kann der Kaufpreis für eine einzelne Wandelanleihe jedoch deutlich von dem Nennbetrag abweichen.

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Was ist der Wandlungspreis?

Der Wandlungspreis ist der Preis, zu dem die Anleihe vom Inhaber in Aktien gewandelt werden kann. Der Wandlungspreis beträgt derzeit 56,62 EUR je Aktie (ursprünglich: 66,79 EUR je Aktie). Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Kapitalerhöhung der Q-Cells) muss der Wandlungspreis angepasst werden.

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Wo wird die Wandelanleihe gehandelt?

Die Wandelanleihe wurde an der Börse Luxemburg zugelassen. In Deutschland wird sie an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Stuttgarter Börse gehandelt. Außerdem können Sie die Anleihe an der schweizer Börse (Swiss Exchange) erwerben.

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Wann werden die Zinsen ausgezahlt?

Die Wandelanleihe hat einen Coupon von 1,375%. Diese Zinsen werden jährlich am 28. Februar ausgezahlt.

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Was hat es mit dem Kündigungsrecht von Q-Cells auf sich?

Q-Cells hat das Recht die Wandelanleihe zu kündigen. Dies hätte zur Folge, dass der Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen vorzeitig zurück zu zahlen wären.

Voraussetzung für eine solche Kündigung ist, dass innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Handelstagen an mindestens 20 Handelstagen der Kurswert der Aktie mindestens 130% des zu diesem Zeitpunkt geltenden Wandlungspreises beträgt.

Bei dem aktuell gültigen Wandlungspreis von 56,62 EUR müsste der Kurs der Aktie  in einem Zeitraum von 30 aufeinander folgenden Handelstagen mindestens an 20 Tagen bei 73,61 EUR oder höher notieren.

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Die Q.CELLS SE hat Insolvenz angemeldet. Wie geht es jetzt weiter?

Mit dem Insolvenzantrag am 3. April 2012 hat das vorläufige Insolvenzverfahren begonnen. Zusätzlich hat das zuständige Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um die Rechte der Gläubiger zu wahren. Diese Aufgabe obliegt dem vorläufigen Insolvenzverwalter Henning Schorisch von der Kanzlei hww wienberg wilhelm. Herr Schorisch wurde vom Insolvenzgericht auch als Sachverständiger eingesetzt und mit der Prüfung beauftragt, ob ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegt und die Kosten dieses Verfahrens aus dem Vermögen der Schuldnerin gedeckt sind.

Schorisch wird nun den Geschäftsbetrieb stabilisieren und, soweit möglich, eine Fortführung im vorläufigen Verfahren organisieren. Zugleich wird er die Situation des Unternehmens umfassend analysieren und die zur Verfügung stehenden Optionen prüfen. Das vorläufige Verfahren wird voraussichtlich bis Ende Juni 2012 dauern.

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Habe ich als Aktionär Anspruch auf Zahlungen aus der Insolvenzmasse?

Aktionäre sind Gesellschafter. Sie haben deshalb in einem Insolvenzverfahren lediglich einen letztrangigen Anspruch darauf, irgendwelche Zahlungen zu erhalten. Wird der Geschäftsbetrieb des insolventen Unternehmens verkauft ("übertragende Sanierung"), wird der Verkaufserlös nach Zahlung der mit dem Verfahren und der Realisierung der Insolvenzmasse verbundenen Kosten unter den Gläubigern aufgeteilt. Erst, wenn die Forderungen aller Gläubiger zu 100 % befriedigt worden sind, sind Zahlungen an Aktionäre möglich. Wird hingegen das insolvente Unternehmen über einen Insolvenzplan saniert, ist es möglich, dass die Aktien wieder werthaltig werden. Aktien insolventer Unternehmen sind daher typischerweise Spekulationsobjekte.

 

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Wer vertritt meine Interessen als Gläubiger?

Die Interessen als Gläubiger des Insolvenzverfahrens müssen Sie selbst wahrnehmen. Hierzu haben Sie die Möglichkeit, an den vom Insolvenzgericht anberaumten Gläubigerversammlungen teilzunehmen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Gläubiger gemäß § 38 InsO des Insolvenzverfahrens sind. Die erste Gläubigerversammlung wird erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang Juli 2012 stattfinden. Den genauen Termin finden Sie dann an dieser Stelle.

 

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Wann kann ich als Gläubiger meine Forderung anmelden?

Forderungen können erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab Anfang Juli 2012 angemeldet werden. Wenn es soweit ist, finden Sie an dieser Stelle weitere Hinweise.

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Ich bin Inhaber von Q.CELLS-Wandelanleihen. Was bedeutet der Insolvenzantrag für mich?

Inhaber der Q.CELLS-Wandelanleihe sind – so lange das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde – Insolvenzgläubiger der Q.CELLS SE gemäß § 38 InsO. Sie erhalten bei Vorliegen aller Voraussetzungen zum Abschluss des Insolvenzverfahrens, also nach Verwertung der Insolvenzmasse, eine Quote auf ihre Forderung wie alle anderen unbesicherten Gläubiger auch. Dazu müssen sie ihre Forderung – inkl. der im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung evtl. ausstehenden Zinszahlungen – nach einer etwaigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden. Wie hoch die Quote sein wird, lässt sich aber erst zu einem späteren Zeitpunkt sagen.

 

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